Baurechtliche Bewertung einer astronomischen Schutzhütte mit abrollbarem Dach |
---|
gültig für Baden-Württemberg |
Gesetze: | |
---|---|
LBO | Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 6.8.1995 (GBl. S. 617) in der Fassung vom 19.12.2000 (GBl. S. 760) |
LBOAVO | Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 17.11.1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) |
Kommentar zur LBO | Kohlhammer Kommentar, Sauter Landesbauordnung für Baden-Württemberg 3. Auflage |
Daten der Hütte: | ||
---|---|---|
|
Grundfläche: Abmessung: Höhe ü. Umgebung: Umbautes Volumen: Material: Fundament: Nutzung: |
6 m² 200 x 300 cm 200 – 220 cm 12 - 13,2 m³ Holz Beton-Einzelpfosten Schutzhütte für Teleskop |
Der Mindestabstand (Luftlinie) zum Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ beträgt 600 m. |
Auszug aus Anhang (zu § 50 Abs. 1 LBO) | |
"1. | Genehmigungsfrei im Außenbereich sind Gebäude ohne Aufenthaltsäume Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen bis 20 m³" |
Im Falle einer Sternwarte ist der Begriff "Aufenthaltsräume",
wie er in § 2 Abs.7 LBO verwendet wird, zu klären: |
§ 2 Abs. 7 LBO |
Im Kommentar zur LBO sind folgende Passagen von Bedeutung: |
---|
Rd.Nr. 89 | Der nicht nur vorübergehende Aufenthalt ist auf den häuslichen Tagesablauf bezogen und im Verhältnis zu den normalerweise ungleich kürzeren oder nur gelegentlichen Aufenthalten in anderen Räumen zu sehen. (VGH Urt. v. 20.11.1970 - BRS 23, 69) |
Rd.Nr. 93 | Die Eignung (als Aufenthaltsraum; Anmerkung
des Autors) ergibt sich dabei aus den einschlägigen Anforderungen
der LBO und der LBOAVO an Aufenthaltsräume, z.B. hinsichtlich
der ausreichenden Grundfläche und lichter Höhe (2,30 m;
§ 34 Abs.1 Nr. 2), ausreichender Lüftung und Beleuchtung
mit Tageslicht (§ 34 Abs. 2), ausreichendem Wärme- und
Schallschutz (§ 14 Abs. 2) sowie der Heizung (§ 3 Abs.
1) .. . . Die Regelung soll insoweit eine mißbräuchliche Benutzung von Räumen als Aufenthaltsraum ausschließen, z.B. bei Gartenhäusern. |
Rd.Nr. 95 u. 96 | (vom Autor zusammengefasst) Beispiele für keine Aufenthaltsräume sind: Kellerräume für Waschen und Trocknen, Sauna mit Duschraum, Gänge, Flure, Treppenräume, Toiletten, Bäder, Abstellräume, Vorratsräume, Technikräume, Räume zur Aufbewahrung von Waren und Gegenständen, Hobbyräume |
Schlussfolgerung: Beim genehmigungsfreien Bau einer Sternwarte sind folgende Randbedingungen zu beachten bzw. einzuhalten: 1. Errichtung außerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten 2. Bauvolumen kleiner 20 m³ 3. Raumhöhe kleiner 2,30 m 4. keine Heizung oder Toilette |